fibernet rn logo

NetCom BW logo

Menu
  • Neutral

Bestellung und Auftragsabwicklung

Die Vermarktung erfolgt in Teilabschnitten, entsprechend der technischen Planung und den vorgesehenen Bauabschnitten. Jeder Teilabschnitt kann nach vollständiger Fertigstellung unmittelbar aktiviert werden und in Betrieb gehen. Sie müssen nicht warten, bis alle Abschnitte fertig gebaut sind. Nach derzeitiger Planung wird die Erschließung Ortsteil für Ortsteil erfolgen, beginnend mit Schwanheim, danach Haag, Schönbrunn, Moosbrunn und Allemühl.

1. Schritt

Als Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des geförderten Ausbauprojekts angeschlossen werden kann, erhalten Sie Post von unserem Generalübernehmer, der Firma J. Schuler & Sohn aus Mosbach. Dem Anschreiben beigefügt sind ein Bestellformular und ein Muster-Gestattungsvertrag. Mit der Bestellung teilen Sie der Firma J. Schuler & Sohn Ihr Interesse an der Erstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses mit. Dem Muster-Gestattungsvertrag können Sie vorab schon die Bedingungen entnehmen, zu denen Sie uns die Erstellung und den Betrieb des zukünftigen Glasfaser-Hausanschlusses gestatten.

2. Schritt

Die Herstellung des Glasfaser-Hausanschlusses erfolgt durch die Firma J. Schuler & Sohn, die sich mit Ihnen zur Abstimmung eines Begehungstermins in Verbindung setzen wird. Bei dieser Begehung legen Sie gemeinsam Art und Umfang der Arbeiten, den Leitungsweg, die Position der Hauseinführung und den Montageort des Hausübergabepunktes fest. In einem Protokoll wird alles festgehalten, mit Fotoaufnahmen dokumentiert und von allen Teilnehmern unterzeichnet. Mit der Unterschrift unserer Baufirma auf dem Begehungsprotokoll wird auch bestätigt, dass der Anschluss gemäß den Vorgaben und Richtlinien des Fördermittelgebers förderfähig ist. Das bedeutet, dass Sie Ihren Anschluss kostenfrei erhalten. Andernfalls bespricht die Baufirma mit Ihnen die Möglichkeiten, gegen Beteiligung an den Kosten einen Anschluss erstellen zu lassen.

3. Schritt

Anhand Ihrer in der Bestellung angegebenen Daten erhalten Sie Ihren individuellen „Hausanschluss- und Durchleitungsrechtsvertrag“ in zweifacher Ausfertigung per Post oder im Idealfall direkt beim Begehungstermin. Dieser Vertrag regelt insbesondere unser Recht, das Leerrohr samt Lichtwellenleiter auf Ihrem Grundstück zu verlegen, ins Gebäude einzuführen und dort den Hausübergabepunkt zu installieren. Mit diesem Vertrag sind keine weiteren Kosten verbunden. Beide Ausfertigungen unterzeichnen Sie und geben uns diese im Original zurück oder im Idealfall unterzeichnen Sie den Vertrag beim Begehungstermin in elektronischer Form auf dem Tablet der Firma J. Schuler & Sohn. Sie erhalten in jedem Falle anschließend eine Ausfertigung von uns gegengezeichnet für Ihre Unterlagen.

4. Schritt

Die Firma J. Schuler & Sohn erstellt Ihren Glasfaser-Hausanschluss wie vereinbart.

FAQ I mögliche Fragen